Miete im Altbau senken
Miete im Altbau senken
Miete im Altbau senken
So funktioniert's
1 ‣ Füll' unser kostenloses Formular aus und wir überprüfen, ob deine Miete gesetzlich gesenkt werden kann. Über 80% der Wiener Altbaumieter zahlen mehr als gesetzlich erlaubt (Quelle: Arbeiterkammer Wien).
2 ‣ Wenn Du möchtest, finanzieren wir anschließend ein rechtliches Verfahren zur Berechnung deiner zulässigen Miete. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen.
3 ‣ Nach erfolgreicher Beendigung zahlst Du dauerhaft weniger Miete und erhältst bereits zu viel bezahlte Miete abzüglich unserer Erfolgsprovision zurück. Sind wir nicht erfolgreich, entstehen dir garantiert keine Kosten.
über € 7.500.000,00
bereits zurückgezahlt
über 65.000-fach
genutzter Service
% 93,4
Erfolgsquote
Das sagen unsere Kunden
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Mit uns kannst Du nur gewinnen
‣ Kein Kostenrisiko
Nach einer erfolgreichen Mietsenkung erhältst Du eine Einmalzahlung der bereits zu viel bezahlten Miete. Nur wenn wir Erfolg haben, gibst Du davon einen vorher vereinbarten Teil ab.
‣ Kein Kündigungsgrund
Keine Sorge, die Kündigung des Mietvertrags ist in Österreich gesetzlich geregelt. Wenn Du Mietheld beauftragst, kann dir dein Vermieter deswegen nicht kündigen.
‣ Kein Aufwand
Lehn' Dich zurück, während Dein Mietsenkungsverfahren von Experten bearbeitet wird. Wir halten dich immer am Laufenden.
Werbespot: Mietheld senkt Mietgeld
Fragen & Antworten
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Ist Mietheld wirklich kostenlos?Die Benutzung unseres Mietenrechners sowie anschließende Informationsgespräche sind vollständig kostenlos. Erst und nur wenn deine Miete gesenkt wird, erhalten wir einen vorher vereinbarten Teil auf die Einmalzahlung der bereits zu viel bezahlten Miete, die Du überwiesen bekommst. Das garantiert, dass wir unser Bestes geben, und dass Du im schlechtesten Fall die gleiche Miete zahlst, im besten Fall Miete sparst und Geld zurückbekommst.
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Wie funktioniert der Service von Mietheld?Nachdem Du unseren kostenlosen Mietenrechner benutzt hast, treten wir mit dir in Kontakt und teilen dir mit, ob wir deine Mietsenkung fianzieren können, oder nicht. Dies hängt davon ab, ob deine Wohnung unter den Vollanwendungsbereich des österreichischen Mietrechtsgesetz fällt. Falls ja, finanzieren wir Rechtsanwälte oder Mietrechtsvereine für deinen Fall. Diese arbeiten in Kooperation mit deinem Vermieter, Behörden und notfalls vor Gericht an deiner Mietsenkung. Wenn dein Fall abgeschlossen ist, erhältst du zusätzlich zur gesenkten Miete eine Mietrückerstattung abzgl. unserer Erfolgsprovision.
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Was kann mein Vermieter dagegen tun?Keine Sorge, dein Vermieter kann deinen Mietvertrag nicht kündigen bzw. auflösen. Falls Du einen befristeten Mietvertrag hast, kann sich dein Vermieter höchstens NACH dem Befristungsablauf einen neuen Mieter suchen.
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Wie lange dauert es, bis die Miete gesenkt wird?Aufgrund langer Wartezeiten dauert ein Verfahren im Schnitt 3 bis 12 Monate. Dabei hängt es vorallem davon ab, wie kooperativ dein Vermieter ist. Wir wollen selbstverständlich das beste Ergebnis für dich erreichen. Dafür lohnt es zu warten.
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Gilt das nur für Wien?Nein, solange Du im Altbau wohnst, versuchen wir österreichweit zu helfen.
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Funktioniert das auch nach einem Auszug?Ja, bis zu 6 Monaten nachdem Du ausgezogen bist, hast Du einen potentiellen Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Miete. Danach verfristet dein Anspruch.
Die gesetzlich erlaubte maximale Miete in einem österreichischem Altbau (Baujahr vor 1945) ist durch das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) §16 (Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses) reglementiert. Je nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Altbauwohnung ergibt sich ein sogenannter Richtwertmietzins bzw. Richtwert, der sich berechnen lässt. Zahlt ein Mieter zu hohe bzw. zu viel Miete, kann er unter gewissen Vorraussetzungen der Wohnung die Miete senken bzw. reduzieren, sowie bereits zu viel bezahlte Miete zurückfordern und möglicherweise zurückholen. Eine Mietsenkung (bzw. Mietreduktion, Mietminderung, Mietzinsreduktion, Mietzinssenkung) fällt nicht unter die im Mietrechtsgesetz definierten wichtigen Kündigungsgründe. Mietheld leistet keine Rechtsauskunft, Rechtsberatung oder sonstige rechtliche Dienstleistungen, sondern organisiert die Finanzierung spezialisierter Rechtsanwälte und Juristen insbesondere im Standort Wien. Dabei werden sämtliche anfallende Kosten für den Mieter übernommen und ausschließlich im Erfolgsfall der Mietsenkung eine Provision auf die Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Altbaumiete fällig. Der Mieter trägt somit kein zusätzliches Kostenrisiko. Der kostenlose Mietenrechner (bzw. Mietencheck, Mietzinsrechner, Mietpreisrechner) und dessen Auswertung stellt keine rechtliche Auskunft dar, sondern dient ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung hinsichtlich der Annehmbarkeit einer potentiellen Finanzierungsanfrage.